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Gutschein einlösen

                                                                    
(wenn Ihr einen Gutschein kaufen möchtet, klickt bitte HIER)

Ihr habt einen Gutschein für ein Fotoshooting von Fotograf-in-Marburg.de geschenkt bekommen und möchtet diesen einlösen?

So einfach geht`s:

1. Anrufen oder schreiben, um das Fotoshootings zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren
Um einen Gutschein einzulösen, müsst Ihr Euch lediglich unter einer der unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail, WhatsApp) bei mir melden. Wir besprechen dann kurz, wie und wo das Fotoshooting stattfinden soll und vereinbaren dafür gemeinsam einen Termin.

2. Vor dem Shooting machen wir einen Vertrag (gerne vorab per E-Mail)
Ich sende Euch einen Vertrag zu (gerne per E-Mail), in dem ich mir genehmigen lasse, Euch zu fotografieren, in dem die datenschutz- und urheberrechtlichen Aspekte geklärt werden und in dem vereinbart wird, in wiefern die Fotos genutzt werden können (zum Beispiel würde ich Eure Fotos nicht auf meiner Webseite oder bei Facebook veröffentlichen, ohne dass Ihr mir dies erlaubt).

3. Fotografieren lassen, Fotos erhalten, glücklich sein
Zu dem gemeinsam vereinbarten Termin findet dann das Fotoshooting am vereinbarten Ort (meist in meinem Studio) statt. Nachdem ich die Nachbearbeitung der Bilder abgeschlossen habe (meist nach wenigen Tagen) könnt Ihr Eure Bilder dann im passwortgeschützten Bereich dieser Webseite herunterladen oder ihr erhaltet sie auf CD/DVD.

Ausführliche Infos zum Ablauf findet Ihr in der Rubrik "Buchung und genauer Ablauf",
zu der Ihr HIER gelangt.


Wichtig: Bitte lest und beachtet die folgenden Bedingungen, bevor Ihr einen Gutschein einlöst!
Sie sind fester Bestandteil des Vertrages.

Gutschein_ANSICHT_Vorderseite.JPG

Bedingungen für den Kauf und die Inanspruchnahme von Gutscheinen:

1. Gültigkeitsdauer eines Gutscheins
Ein gekaufter Gutschein ist ab Rechnungsdatum 3 Jahre gültig! Es gilt das Gültigkeitsdatum, das auf dem Gutschein vermerkt ist.
Nach Ablauf des vermerkten Gültigkeitsdatums verfällt der Gutschein, wenn er bis dahin nicht eingelöst wurde. Außerdem verfällt er bei eventueller Studio- oder Geschäftsaufgabe des Fotografen Manfred Hilberger. Eine Rückerstattung des Kaufbetrages erfolgt dann nicht.


2. Widerrufsfrist / Rückerstattung des Kaufpreises
Der Kauf eines Gutscheins kann 14 Tage ab Kaufdatum ohne Nennung von Gründen widerrufen werden (siehe "Widerrufsrecht"). Danach ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht mehr möglich - auch dann nicht, wenn zum Beispiel die beschenkte Person kein Interesse an der Inanspruchnahme des Gutscheins hat.

3. Übertragbarkeit des Gutscheins / Vorlage bei Einlösung
Der Gutschein ist an Dritte übertragbar! Das heißt, der Gutschein ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Wenn zum Beispiel die beschenkte Person kein Interesse an einem Fotoshooting hat, so könnt Ihr den Gutschein an jemand anderen weitergeben oder auch selbst nutzen.
Zur Einlösung des Gutscheins muss dieser an den Fotografen Manfred Hilberger ausgehändigt werden.


4. Zu erbringende Leistungen des Fotografen / Preisbindung
Bei der Einlösung des Gutscheins werden nur die im Gutschein angegebenen Leistungen erbracht. Andere Arten von Fotoshootings, mehr Fotos, längere Shooting-Dauer etc. kann nur erfolgen, wenn ein eventuell dafür erforderlicher Aufpreis gezahlt wird. Sofern bei der Inanspruchnahme des Gutscheins eine preisgünstigere Leistung gewünscht ist, als im Gutschein vermerkt, so erfolgt keine Rückerstattung oder Auszahlung des Differenzbetrages.
Sollten sich zwischen dem Kauf und der Einlösung des Gutscheines die Preise des Fotografen geändert haben, so betrifft dies den Gutschein NICHT. Es werden dennoch die in dem Gutschein vermerkten Leistungen erbracht.


5. AGB / Datenschutz / Model-Release-Vertrag
Bei der Inanspruchnahme des Gutscheins gelten die AGB sowie die Datenschutzhinweise des Fotografen Manfred Hilberger (die durch Klick auf die vorgenannten Links einsehbar sind). Diese akzeptiert nicht nur der Käufer des Gutscheins, sondern auch die Person, die den Gutschein einlöst.
Zudem wird der Fotograf mit der Person, die den Gutschein einlöst, einen Vertrag schließen ("Model Release"), in dem die Erlaubnis der Ablichtung sowie die Nutzung der Fotos geregelt wird. Dies dient der rechtlichen Sicherheit des Fotografen, aber auch des Models (damit der Fotograf zum Beispiel nicht unerwünscht Fotos des Models veröffentlicht etc.) Sollte die Person, die den Gutschein einlöst (i.d.R. die/der Beschenkte) damit nicht einverstanden sein, so kann das Fotoshooting nicht stattfinden und der Gutschein gilt als nicht eingelöst.

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